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Beginn der Präklusivfrist gem § 11 Abs 7 KMG

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2014/117ZFR 2014, 186 Heft 4 v. 11.6.2014

KMG: § 11 Abs 7

1. Bei Daueremissionen beginnt die Frist des § 11 Abs 7 KMG mit der Veröffentlichung des der konkreten Zeichnung folgenden Emissionsprospekts zu laufen.

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