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Zur Haftung des Abschlussprüfers für den Anlegerschaden

JudikaturOGHBearbeiter: RA MMag. Dr. Florian LinderZFR 2014/116ZFR 2014, 185 Heft 4 v. 11.6.2014

ABGB: §§ 1295 ff

1. Für die Kausalität kommt es darauf an, ob der Kl auf einen (unrichtigen) Bestätigungsvermerk vertraut hat und seine Anlageentscheidung davon beeinflusst war.

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