ABGB: §§ 1295 ff
1. Für die Kausalität kommt es darauf an, ob der Kl auf einen (unrichtigen) Bestätigungsvermerk vertraut hat und seine Anlageentscheidung davon beeinflusst war.
ABGB: §§ 1295 ff
1. Für die Kausalität kommt es darauf an, ob der Kl auf einen (unrichtigen) Bestätigungsvermerk vertraut hat und seine Anlageentscheidung davon beeinflusst war.