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Crowdfunding: Prioritäten der Europäischen Kommission

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2014/90ZFR 2014, 144 Heft 3 v. 28.5.2014

Die Europäische Kommission legt in einer Mitteilung vom 27. 3. 2014 ihre Prioritäten zu der künftigen Entwicklung des Crowdfunding dar.11Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der Europäischen Union, COM(2014) 172 final. Der Begriff des Crowdfunding um-

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schreibt einen neuartigen Finanzierungskanal, im Wege dessen durch öffentliche Aufrufe von einer Vielzahl an Gebern Mittel für bestimmte Projekte beschafft werden. Abhängig vom Umfang und von der Art der Gegenleistung wird zwischen dem spendenbasierten (donation-based) Crowdfunding, dem auf Belohnungen beruhenden (rewards-based crowdfunding oder pre-sales) Crowdfunding, dem mit einer Gewinnbeteiligung verbundenen Crowdfunding (crowdinvesting) oder darlehensähnlichen Konstruktionen (crowdlending) unterschieden.22Mitteilung 3 f. Ziel der Mitteilung ist es, diese heterogene Gruppe an Finanzierungsmöglichkeiten zu fördern, zumal diese eine alternative Finanzierungsquelle für KMU darstellen.

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