1. Zum Hintergrund
Die Europäische Kommission hat am 27. 3. 2014 eine Überarbeitung der RL 2003/41/EG über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) vorgeschlagen.1 EbAV bilden neben der staatlichen Pflichtversicherung und der privaten Pensionsvorsorge2 die dritte Säule der Pensionsversicherung in der EU. Ziel des RL-Vorschlages ist es, die noch zögerliche grenzüberschreitende Tätigkeit von EbAV zu fördern, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und die Information von Leistungsempfängern zu gewährleisten.3