In ihrem Vorwort beantworten die Autoren die Frage, welchen Zweck ein neuer Kommentar zum VStG verfolge, mit der in den letzten Jahren in mehrfacher Hinsicht zunehmenden Bedeutung des Verwaltungsstrafrechts. Zahlreiche Finanzmarktteilnehmer wissen davon ein Lied zu singen, weist doch die Statistik (Quelle: Jahresbericht der FMA für 2012) für das Jahr 2012 498 eingeleitete und 531 durch Bescheid abgeschlossene Verwaltungsstrafverfahren aus. Im Schnitt sind jeweils mehr als 150 Verwaltungsstrafverfahren bei der FMA anhängig. Die Lehre hat den überwiegenden Teil der höchstrichterlichen Rsp des VwGH und VfGH zu kapitalmarktrechtlichen Materiengesetzen den Verwaltungsstrafverfahren der FMA zu "verdanken". Folglich kommt auch mittlerweile kein Jurist, der sich mit Finanzmarktrecht auseinander etzt, um das VStG herum.