Die Herausgeber sind nunmehr bereits zum dritten Mal das Wagnis eingegangen, das (beinahe gesamte) öffentliche Wirtschaftsrecht in Einzelbeiträgen abzuhandeln. Insgesamt 52 Autoren haben für das zweibändige Werk unterschiedlichste Teilkapitel geliefert, die einen beeindruckenden Bogen vom Ordnungs-, Wettbewerbs-, Regulierungs-, Aufsichts-, Produkt-, Anlagen- und Lenkungsrecht bis zum Wirtschaftsrecht der öffentlichen Hand spannen. Nahezu jedes Interessengebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts ist abgedeckt. Es spricht für den Weitblick und den Tatendrang der Autoren, dass sie sich im Vorwort des Sammelbandes bereits Gedanken über die Erweiterung ihres Ouevres anlässlich der nächsten Auflage machen, indem sie bedauern, dass das Recht der freien Berufe dieses Mal nicht bzw, wie im Falle des Arzneimittelrechts, noch nicht abgedeckt sei. Aus Sicht des Volljuristen sind solche weißen Flecken auf der Landkarte jedoch verkraftbar.