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Pönalezinsen gem § 97 BWG - Verweisfehler mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 behoben

AktuellesBankrechtBearbeiter: Ing. Mag. Christian KühleitnerZFR 2014/62ZFR 2014, 95 Heft 2 v. 10.4.2014

Gem § 97 BWG hat die FMA jenen Kreditinstituten Pönalezinsen vorzuschreiben, welche bestimmte Schwellenwerte des BWG unter- bzw überschritten haben.11Siehe ausführlich Öhlinger in Dellinger, Bankwesengesetz (2007) § 97. Konkret wurden folgende einzelne Tatbestände mit Zinsenzahlungen pönalisiert:

Unterschreitung der erforderlichen Eigenmittel gem § 22 Abs 1 iVm § 103 BWG,

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