Die Regierung hat nunmehr den Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 (AbgÄG 2014) vorgelegt, womit letztendlich auch die erst vor Kurzem eingeführte GmbH "light" mit einem Mindeststammkapital von 10.000 € wieder rückgängig gemacht werden soll (3/ME 25. GP ). Die Begutachtungsfrist ist mit 22. 1. 2014 ausgelaufen.