ABGB: § 1489
ZPO: § 228
Die Abweisung eines aufgrund der früher schwankenden Rsp betreffend die Subsidiarität aufrechterhaltenen Feststellungsbegehrens kann nicht zur Abweisung auch des Leistungsbegehrens führen, selbst wenn Letzteres eigentlich erst nach Ende der Verjährungsfrist gestellt wurde.