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Einigung über die neue Richtlinie über die Einlagensicherung in der EU

AktuellesUnionsrechtBearbeiterin: Mag. Mona Philomena Ladler, Bakk.ZFR 2014/29ZFR 2014, 47 Heft 1 v. 14.2.2014

1. Einleitung

Einlagen von Bankkunden werden in der EU seit 1994 durch die Einlagensicherungsrichtlinie geschützt.11RL 94/19/EG des Europäischen Parlament und des Rates vom 30. 5. 1994 über Einlagensicherungssysteme, ABl L 1994/135, 5 ("Einlagensicherungsrichtlinie"). Diese verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Sicherheitsnetz einzuführen, wonach Bankkunden im Falle einer Insolvenz eines Kreditinstitutes eingelegte Gelder bis zu einer gewissen Höhe zurückerhalten. Umfasste

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