1. Einleitung
Einlagen von Bankkunden werden in der EU seit 1994 durch die Einlagensicherungsrichtlinie geschützt.1 Diese verpflichtete die Mitgliedstaaten, ein Sicherheitsnetz einzuführen, wonach Bankkunden im Falle einer Insolvenz eines Kreditinstitutes eingelegte Gelder bis zu einer gewissen Höhe zurückerhalten. Umfasste
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