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UVS Wien: Bestrafung des Bankvorstandes wegen Unterlassens risikobasierter und angemessener Überwachung einer Kontoverbindung

JudikaturUVS WienBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2014/26ZFR 2014, 42 Heft 1 v. 14.2.2014

BWG: § 40 Abs 2, Abs 2a Z 3, § 41 Abs 1 Z 3, § 98 Abs 5

BKA-G § 4 Abs 2

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