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VwGH: Zur Rechtswidrigkeit aufsichtsbehördlicher Anordnungen und zum hinreichenden versicherungstechnischen Risiko in der fondsgebundenen Lebensversicherung11Im selben verwaltungsgerichtlichen Verfahren hatte der VwGH durch Beschlüsse vom 30. 10. 2008, 2008/17/0014 und 0015, den Anträgen auf Erteilung einer aufschiebenden Wirkung nicht stattgegeben.

JudikaturVwGHBearbeiter: Mag. Rainer WolfbauerZFR 2013/186ZFR 2013, 314 Heft 7 v. 19.12.2013

VAG: § 3 Abs 3, § 4 Abs 2, §§ 20, 81k, 104

1. Wenn die belangte Behörde (FMA) bei der Abgrenzung von Versicherungsverträgen zu versicherungsfremden Geschäften in Übereinstimmung mit der Literatur davon ausgegangen ist, dass dem Versicherungsvertrag die Übernahme einer gewissen Risikoabsicherung innewohnt, kann ihr grundsätzlich nicht entgegengetreten werden.

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