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Steuerbetrug: Informationsaustausch der Mitgliedstaaten

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2013/138ZFR 2013, 243 Heft 5 v. 12.8.2013

Die Kommission hat vor Kurzem einen Vorschlag zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs zwischen den Steuerverwaltungen der EU präsentiert (KOM 2013, 348). Dadurch sollen effektiver als bisher Daten über Erträge gebietsfremder Personen an die zuständige Steuerbehörde des jeweiligen Landes weitergegeben werden. Ziel des Vorschlages ist, die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten durch eine Eindämmung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu erhöhen.

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