Universität Salzburg
OGH 19. 12. 2012, 7 Ob 190/12k
RechtsschutzV, private/unternehmerische Sphäre
1. Im Rechtsschutzversicherungsvertrag kommen als versicherte Gefahren verschiedene Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse des Versicherungsnehmers (VN) in Betracht, aus denen sich ein Bedarf nach Rechtsschutz ergeben kann (Schauer, Das österreichische Versicherungsvertragsrecht3 443).