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Zur Bedeutung institutsbezogener Sicherungssysteme11Der abgedruckte Beitrag reflektiert die persönliche Meinung des Autors. Es handelt sich um keine offizielle Stellungnahme der FMA.

BeiträgeMMag. Dr. Thomas SternZFR 2013/121ZFR 2013, 206 Heft 5 v. 12.8.2013

Das Modell des institutsbezogenen Sicherungssystems ("IPS" - Institutional Protection Schemes") wird im Zuge der Umsetzung von Basel III aufsichtsrechtlich immer bedeutender. Der europäische Gesetzgeber hat dieses System, das die Solvenz und Liquidität seiner Teilnehmerinstitute jederzeit sicherstellen soll, in einer Vielzahl von Normen der CRR und CRD IV den traditionellen Bankengruppen gleichgestellt. Der vorliegende Beitrag erläutert sowohl Wesen und Struktur solcher Zusammenschlüsse, als auch die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen bei Bewilligung dieses Konstrukts.22Im vorliegenden Beitrag sind die Verweise auf den BWG-E im Lichte der am 5. 7. 2013 im Nationalrat beschlossenen BWG-Novelle (2514 d Blg), dh de lege ferenda zu lesen; abzurufen unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02514/index.shtml

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