Das Modell des institutsbezogenen Sicherungssystems ("IPS" - Institutional Protection Schemes") wird im Zuge der Umsetzung von Basel III aufsichtsrechtlich immer bedeutender. Der europäische Gesetzgeber hat dieses System, das die Solvenz und Liquidität seiner Teilnehmerinstitute jederzeit sicherstellen soll, in einer Vielzahl von Normen der CRR und CRD IV den traditionellen Bankengruppen gleichgestellt. Der vorliegende Beitrag erläutert sowohl Wesen und Struktur solcher Zusammenschlüsse, als auch die aufsichtsrechtlichen Auswirkungen bei Bewilligung dieses Konstrukts.2