vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsschutzversicherung: Fünf Klauseln der ARB nichtig!

BeiträgeUniv.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2013/120ZFR 2013, 202 Heft 5 v. 12.8.2013

Der 7. Senat des OGH11OGH 23. 1. 2013, 7 Ob 201/12b. hat mit einem jüngst veröffentlichten Teilurteil in einem Verbandsklageverfahren fünf Klauseln der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 2010 (ARB) nach §§ 864a, 879 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG für nichtig erklärt. Die Entscheidung ist von großer Tragweite, weil die beanstandeten Klauseln (bis auf eine Änderung bei der Einleitungsfrist für das Schiedsgutachterverfahren)22Dazu unten 3. und Text bei FN 19. auch in den aktuellen Musterbedingungen des Verbandes Österreichischer Versicherungsunternehmen (ARB 2012) weiter enthalten sind.33Die ARB 2012 stehen als Download zur Verfügung: www.vvo.at . Zur Funktion dieser Musterbedingungen ausführlich Gruber, Die Muster-Versicherungsbedingungen nach dem Wegfall der Gruppenfreistellung, JBl 2011, 477.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte