Der folgende Beitrag nimmt eine jüngst ergangene Entscheidung des OGH1 zum Anlass, Rechtsgrundlagen und Ausgestaltung der Aufklärungspflicht des Arbeitgebers (AG) zu untersuchen, die ihn nach der Judikatur dann trifft, wenn er zulässigerweise seinen Arbeitnehmern (AN) ein Angebot unterbreitet, im gegenseitigen Einvernehmen eine bestehende Betriebspensionsanwartschaft umzuwandeln, etwa in eine Pensionskassenzusage oder in eine Abfindung.