Der OGH hat sich in zwei rezenten Entscheidungen zur Schadenersatzhaftung wegen Empfehlung ungeeigneter Geschäfte durch Anlageberater geäußert. Im Mittelpunkt steht die fehlende Aufklärung über das Bonitätsrisiko des Emittenten. Der vorliegende Beitrag soll zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an Kundeninformation und Eignung des Geschäfts bieten. Im Anschluss werden die Eckpunkte der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung dargestellt und systematisiert.