Am 21. 8. 2012 publizierte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Grundlage von Art 16 der ESMA-Verordnung1 die übersetzten Fassungen der Leitlinien "zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung".2 Im Einklang mit Tz 4 und 11 dieser Leitlinien teilte die FMA als zuständige österreichische Behörde in einem erstem Schritt der ESMA binnen 2 Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen ihre Absicht mit, den Leitlinien nachzukommen, und publizierte in einem zweiten Schritt am 21. 12. 2012, dass sie die Leitlinien ab diesem Tag anwenden werde.3