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Leitlinien der ESMA zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung

BeiträgeMag. Rainer WolfbauerZFR 2013/85ZFR 2013, 153 Heft 4 v. 1.7.2013

Am 21. 8. 2012 publizierte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf Grundlage von Art 16 der ESMA-Verordnung11Verordnung (EU) Nr 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde. Nach Art 16 Abs 3 der ESMA-VO unternehmen die zuständigen Behörden und die Finanzmarktteilnehmer alle erforderlichen Anstrengungen, um diesen Leitlinien nachzukommen. Siehe hierzu näher Stern, Technische Standards und Leitlinien im Europäischen System der Finanzmarktaufsicht, ZFR 2011/255. die übersetzten Fassungen der Leitlinien "zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Eignung".22ESMA/2012/387 vom 25. 6. 2012; siehe die deutschsprachige Version, abrufbar unter http://www.esma.europa.eu/system/files/2012-387_de.pdf (Stand 14. 3. 2013). Im Einklang mit Tz 4 und 11 dieser Leitlinien teilte die FMA als zuständige österreichische Behörde in einem erstem Schritt der ESMA binnen 2 Monaten nach Veröffentlichung der Übersetzungen ihre Absicht mit, den Leitlinien nachzukommen, und publizierte in einem zweiten Schritt am 21. 12. 2012, dass sie die Leitlinien ab diesem Tag anwenden werde.33Siehe dazu die Pressemitteilung der FMA vom 21. 12. 2012, abrufbar unter www.fma.gv.at/de/ueber-die-fma/presse/pressemitteilungen (Stand 14. 3. 2013).

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