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Veröffentlichung der Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch die BaFin

AktuellesBankenaufsichtBearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Kapfer, LL.M.ZFR 2011/51ZFR 2011, 95 Heft 2 v. 15.4.2011

Am 15. 12. 2010 veröffentlichte die BaFin die offizielle Neufassung der MaRisk, die zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung in Kraft trat. Eine vollumfängliche Umsetzung durch die Institute wird bis zum 31. 12. 2011 erwartet. Mit der Neufassung der MaRisk werden somit, zwei Jahre nach der ursprünglichen Veröffentlichung der Mindestanforderungen, die bisherigen Vorgaben an internationale Entwicklungen im Bereich des bankinternen

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