Am 2. 3. 2011 wurde der Begutachtungsentwurf über ein Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden, mit Frist zur Stellungnahme bis zum 11. 4. 2011 verschickt. Das Hauptanliegen der Novelle richtet sich darauf, die Organisationsvorschriften der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an das Alleineigentum des Bundes anzupassen. Dieses wurde in den letzten Jahren in zwei Schritten aufgebaut: zunächst durch eine Aufstockung des Bundesanteils auf 70,27 % durch das BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz BGBl I 2006/61 sowie 2010 durch Übernahme aller restlichen Aktien der verbleibenden Privataktionäre durch die Republik Österreich. Vorgeschlagen werden folgende Änderungen: