Die Kommission hat vor Kurzem eine Mitteilung (KOM [2010] 579) veröffentlicht, in der sie angekündigt hat, im Frühjahr 2011 einen (auf Art 114 AEUV zu stützenden) Legislativvorschlag für einen "europäischen Abwicklungsrahmen" für ein EU-weites Krisenmanagement für Finanzinstitute vorlegen zu wollen. Dieser Rahmen soll ermöglichen, dass Finanzinstitute in Insolvenz gehen können, ohne dass die Budgets der Mitgliedstaaten belastet werden müssen oder die Stabilität des Finanzsystems gefährdet wird.