Die RL 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. 6. 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr wird durch die RL 2011/7/EU vom 16. 2. 2011, ABl 2011 L 48/1, neu gefasst.
Die Bestimmungen der neuen RL betreffen insb folgende Punkte: