Die Judikaturwende des 7. Senats im Jahr 2008 zur Insolvenzfestigkeit der Vinkulierung - § 10 Abs 2 KO (jetzt IO) ist doch nicht anwendbar - hat deren Attraktivität als Sicherungsmittel und damit ihre praktische Bedeutung für neue Vertragsabschlüsse deutlich reduziert.1 Zumal der steuerliche Vorteil der Sonderausgabenfähigkeit längst schon nicht mehr gegeben ist. Es existieren aber noch zahllose Vinkulierungsklauseln, vor allem in Lebensversicherungsverträgen im Rahmen privater Finanzierungskonzepte. Für deren Verständnis sollen die einschlägigen OGH-Entscheidungen der letzten Jahre analysiert werden.