Mit 30. 4. 2011 tritt das E-Geldgesetz 2010 in Kraft, das die Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten umsetzt. Damit wird das E-Geldgeschäft neben Kreditinstituten auch anderen Unternehmen zugänglich gemacht. Der folgende Beitrag greift einige praxisrelevante Bereiche des EGG, insb Abgrenzungsfragen zum ZaDiG und BWG, auf und beleuchtet sie. Es handelt sich nicht um eine gesamthafte Darstellung der neuen Rechtslage.