Der Pfandbrief als langfristig gedeckte Schuldverschreibung ist ein altbewährtes Anlage- und Finanzierungsinstrument, das in der aktuellen Finanzkrise als "sicherer Hafen" wohl wieder verstärkt an Bedeutung gewinnt. Gleichwohl fristet dessen rechtwissenschaftliche Aufarbeitung ein stiefmütterliches Dasein. Schon deshalb ist dem Verfasser, der selbst in einer regionalen Hypothekenbank tätig ist, für die Arbeit zu danken. Die Publikation gründet dabei auf einer im Jahr 2009 vorgelegten Dissertation. Sie ist aber auch inhaltlich gelungen. Der Verfasser gliedert dabei neben einem entsprechenden Anmerkungs- und Verzeichnisapparat in 12 Kapitel. Kapitel 1 widmet sich der historischen Entwicklung. Der Abschnitt ist für die gegenständliche Aufarbeitung unverzichtbar, zumal ein Großteil der einschlägigen Rechtsgrundlagen reichsdeutschen Ursprungs ist. Kapitel 2 ist mit "Prinzip der Deckung" überschrieben und wendet sich der rechtlichen Einordnung des Sicherungsrechts des Pfandbriefgläubigers zu. Der Autor vertritt dabei mit wohlüberlegten Argumenten die These, dass es sich um ein Pfandrecht sui generis handelt. Dazu werden insb die Unterschiede zum Pfandrecht des ABGB sowie auch die nach Ansicht des Verfassers wenig(er) überzeugenden sonstigen Einordnungsversuche aufbereitet. Nicht zuletzt wendet sich die Arbeit sodann der Rechtsstellung des Pfandbriefgläubigers im Exekutions- und Insolvenzrecht zu.