Novelle des BWG: Umsetzung der CRD III in österreichisches Recht, technische Änderungen des BWG und CEBS Leitlinien zur Vergütungspolitik
Mit 30. 12. 2010 wurde unter BGBl I 2010/118 eine Nov des BWG veröffentlicht. Mit den neu eingeführten Bestimmungen werden - gerade noch rechtzeitig innerhalb der Umsetzungsfrist der RL 2010/76/EU ("CRD III") bis zum 31. 12. 2010 - diejenigen Teile der CRD III in nationales Recht transponiert, in denen die Vergütungspolitik von Instituten geregelt wird. Die Vergütungspraktiken der Institute sollen in Einklang mit einem wirksamen Risikomanagement stehen und für alle Mitarbeiter, deren Tätigkeit geeignet ist, das Risikoprofil des Instituts zu beeinflussen, Anreize zu einem risikosensitiven Verhalten schaffen. Die grundsätzliche Regelung in § 39b BWG wird durch detaillierte Prinzipien in der neu geschaffenen Anlage 1 zu § 39b, durch Offenlegungsbestimmungen und durch neue Aufsichtsinstrumente der FMA in § 70 Abs 4c BWG ergänzt.