Am 1. 12. 2010 hat die Europäische Kommission ("EK") eine Mitteilung bezüglich der Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab 1. 1. 2011 veröffentlicht.1 In Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Lage hält es die EK für gerechtfertigt, das Regime für krisenbezogene Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Finanzsektor zu verlängern. Allerdings wurden restriktivere Voraussetzungen zur Inanspruchnahme staatlicher Beihilfen festgelegt. Folgende maßgeblichen Änderungen wurden beschlossen: