Die Kommission hat des Weiteren eine Mitteilung angenommen, in der sie mögliche Wege zur Verschärfung des Sanktionsregimes im EU-Finanzdienstleistungssektor aufzeigt.1 Zurzeit sind die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich und gewährleisten nach Ansicht der Kommission keine wirksame Abschreckung. Gestützt auf eine durch CEBS, CESR ua durchgeführte Analyse der nationalen Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Vorschriften, die zur Umsetzung der wichtigsten EU-Richtlinien im Finanzdienstleistungsbereich erlassen wurden, werden in der Mitteilung Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt und mögliche EU-Maßnahmen zur Erhöhung der Konvergenz und Wirksamkeit dieser Regelungen vorgeschlagen. Interessierte Kreise konnten bis zum 19. 2. 2011 zu dieser Mitteilung Stellung nehmen.