Der VwGH hat mit E 15. 4. 2010, 2007/17/0208, die Konzessionspflicht nach § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG für den gewerblichen Eigenhandel mit Wertpapieren bejaht und damit den Anstoß zu kontroversiellen Diskussionen rund um Reichweite und Reformbedürftigkeit des § 1 Abs 1 BWG gegeben. Der folgende Beitrag beruht auf einem im Oktober 2010 an der JKU Linz gehaltenen Vortrag und nimmt die höchstgerichtliche Entscheidung zum Anlass, Struktur und Unklarheiten des Konzessionstatbestandes nach § 1 Abs 1 Z 7 lit e BWG zu beleuchten. Die Betrachtung soll geeignete Lösungswege nach geltendem Recht sowie gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzeigen.