Das neue Kalenderjahr bringt erhebliche Änderungen im europäischen Finanzmarktrecht 2011 mit sich, zumal vor Kurzem die neue europäische Aufsichtsstruktur in Geltung gesetzt wurde. Pünktlich zum 16. 12. 2010 sind die vier neuen EU-Verordnungen zum ESFS - dem Europäischen Aufsichtssystem - in Kraft getreten (Gültigkeitsbeginn 1. 1. 2011). Die drei neuen Agenturen ("Behörden") EBA, ESMA, EIOPA, alle mit einem nahezu identischen Organisationsaufbau (VO 1093-1095/2010), begleitet durch einen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ESRB (VO 1092/2010 ), sollen in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden als Netzwerk nationaler und gemeinschaftlicher Aufsichtsbehörden eine effizientere Aufsicht über grenzüberschreitend operierende Finanzinstitute sicherstellen.