KSchG § 25c
ABGB § 879
1. Bei einem Kreditbetrag iHv 45.000 € ist die Angabe eines Kreditzwecks mit "Wohnungseinrichtung" nicht derart unplausibel, dass dies eine "inquisitorische" Befragung der Kreditnehmer rechtfertigte, ob diese Angaben auch der Wahrheit entsprächen.