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Glosse zu OGH 9 Ob 50/09g

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Georg GrafZFR 2010/171ZFR 2010, 275 Heft 6 v. 10.12.2010

1. Diese - im Kontext des AMIS-Kriminalfalles ergangene - Entscheidung ist zwar noch zur alten Rechtslage nach WAG 1997 ergangen, hat jedoch auch für den Bereich des WAG 2007 Relevanz, da sich die Rechtslage (nunmehr § 75 ff WAG) in den entscheidungswesentlichen Teilen nicht geändert hat.

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