1. Diese - im Kontext des AMIS-Kriminalfalles ergangene - Entscheidung ist zwar noch zur alten Rechtslage nach WAG 1997 ergangen, hat jedoch auch für den Bereich des WAG 2007 Relevanz, da sich die Rechtslage (nunmehr § 75 ff WAG) in den entscheidungswesentlichen Teilen nicht geändert hat.