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Änderung der RatingagenturenVO

AktuellesUnionsrechtBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2010/152ZFR 2010, 239 Heft 5 v. 8.10.2010

Die Kommission hat vor Kurzem einen Vorschlag zur Änderung der VO 2009/1060 über Ratingagenturen erstattet (KOM [2010] 289). Die zentralen Aufsichtskompetenzen über im EU-Raum tätige Ratingagenturen sollen auf die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) übertragen werden. Bisher entscheidet grundsätzlich die zuständige nationale Aufsichtsbehörde im Herkunftsstaat der Agentur über den Registrierungsantrag sowie über Aufsichtsmaßnahmen; will aber eine Agentur Ratings auch in anderen Staaten verbreiten, sind Aufsichtsmaßnahmen in einem "Aufsichtskollegium" der beteiligten nationalen Aufsichtsbehörden abzustimmen. Künftig entscheidet nur die ESMA. Darüber hinaus sollen Emittenten strukturierter Finanzprodukte verpflichtet werden, auch anderen Ratingagenturen (als der beauftragten) Informationen zu übermitteln, die die Erstellung von Ratings ermöglichen. Alternative Investmentfonds (AIFM) sollen zukünftig nur solche Ratings anwenden dürfen, die die Anforderungen der geänderten RatingVO erfüllen. Des Weiteren soll ein abschließender einheitlicher Deliktskatalog erstellt und die dafür zu verhängenden Sanktionen vereinheitlicht werden.

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