Die am 17. 11. 2009 veröffentlichte, neue InvestmentfondsRL 2009/65/EG ("UCITS IV")1 überträgt der Europäischen Kommission weitreichende obligatorische und fakultative Kompetenzen, Durchführungsregelungen im Rahmen des Komitologieverfahrens zu erlassen. Nach Abhaltung umfassender Konsultationen, in die insb auch CESR als "Gutachter" miteinbezogen war,2 hat die Kommission zu diesem Zweck zwei DurchführungsRL und zwei DurchführungsVO zu UCITS IV erlassen, die am 10. 7. 2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden. Die beiden DRL treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft; sie sind bis längstens 30. 6. 2011 in nationales Recht umzusetzen. Die beiden DVO treten am 1. 7. 2011 in Kraft. Es folgt eine überblicksweise Darstellung der wesentlichen Regelungsgegenstände dieser Rechtsakte: