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Zu den Anforderungen an die Werbung für Kapitalanlageprodukte nach § 4 Abs 3 KMG

JudikaturUVS WienRA Dr. Ernst Brandl, LL.M., M.B.A. (am Verfahren beteiligt) Univ.-Ass. Dr. Philipp KlausbergerZFR 2010/144ZFR 2010, 227 Heft 5 v. 8.10.2010

KMG § 4 Abs 3, § 16 Z 3

Werbung für Unternehmensanleihen mit dem Slogan "sicher, einfach und ertragreich sparen!"; Irreführungseignung der Werbeaussage; Erfordernis von Risikohinweisen in der Werbung; Zulässigkeit der Bezeichnung "Sparanlage"; Konsistenzgebot

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