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Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die 2. Leerverkaufverbotsverordnung (2. LVV) geändert wird (BGBl II 2010/148 vom 25. 5. 2010)

AktuellesFinanzmarktrechtBearbeiter: PD Dr. Alfred SchrammZFR 2010/116ZFR 2010, 191 Heft 4 v. 13.8.2010

Mit obiger Verordnung wird die 2. Verordnung über befristete Verbote im Zusammenhang mit Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten (BGBl II 2008/412) novelliert und die zuletzt geltende Frist für das Leerverkaufsverbot vom 31. Mai auf 30. November 2010 verlängert. Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass diese Verordnung ein Leerverkaufsverbot für Aktien

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