Die Novellierung (BGBl II 2010/181) erweitert den Anwendungsbereich der FMA-Kostenverordnung auf die neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Erbringung von Zahlungsdiensten (ZaDiG). Es geht hierbei vor allem um Verweisanpassungen. Zudem werden auch sonstige, rein formale Verweisanpassungen durchgeführt.