Die Finanzkrise hat die Wichtigkeit transparenter Finanzprodukte gezeigt und die verheerenden Auswirkungen verantwortungsloser Vertriebsmechanismen verdeutlicht. Diese Erkenntnisse hat die Europäische Kommission (EK) zum Anlass genommen, Maßnahmen im Bereich der Anlageprodukte für Kleinanleger zu initiieren. Im April 2009 hat sie ein entsprechendes Strategiepapier präsentiert.1 Dieses Projekt ist unter der Abkürzung PRIPs (Packaged Retail Investment Products) bekannt. Die Kommission will damit die gemeinschaftsrechtlichen Vertriebsbestimmungen, insb die Informationspflichten und Vertriebspraktiken, mit der Marktrealität in Einklang bringen. Es ist der Versuch, beim Vertrieb unterschiedlicher Veranlagungsprodukte für Private ein Level-Playing-Field herzustellen. Kleinanleger sollen konkurrierende Produkte (egal ob sie dem Wertpapier-, dem Bank- oder dem Versicherungsbereich entstammen) miteinander vergleichen können, denn die fehlende Kohärenz des derzeitigen EU-Rechtsrahmens in diesem Bereich hat die EK als große Schwachstelle identifiziert. Die Kommission ist der Auffassung, dass das bestehende Flickwerk aus sektoralen Vorschriften sowohl bei den Informationspflichten als auch bei den Vertriebspraktiken durch einen horizontalen Ansatz zu ersetzen ist. Die angestrebte Kohärenz würde sich demnach durch bloße Änderungen der bestehenden sektoralen Vorschriften vergleichsweise schwer erreichen lassen. Es bestünde zudem ständig die Gefahr, dass nicht alle oder nicht immer die neuesten Produkte durch die Regelung abgedeckt sind, sodass zu einem späteren Zeitpunkt wieder Maßnahmen ergriffen werden müssten.