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Inhalt der Spezialvollmacht für den Abschluss des Gesellschaftsvertrages

JudikaturOGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2010/80ZFR 2010, 140 Heft 3 v. 4.6.2010

GmbHG § 4

OGH 18. 12. 2009, 6 Ob 119/09g

1. Die Gründer einer GmbH können sich beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags, der der Beurkundung durch einen Notariatsakt bedarf (§ 4 Abs 3 Satz 1 GmbHG), vertreten lassen. Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags durch Bevollmächtigte setzt "eine besondere, auf dieses einzelne Geschäft ausgestellte beglaubigte Vollmacht voraus, die dem Vertrage anzuschließen ist" (§ 4 Abs 3 Satz 2 GmbHG).

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