BWG § 1 Abs 1 Z 7, § 98 Abs 1
Für eine konzessionspflichtige Tätigkeit kommt es nicht allein auf das Kriterium des Erwerbs für ein Privatvermögen an; vielmehr ist jenes der Gewerblichkeit bzw das Vorliegen einer Beteiligungsabsicht maßgeblich.
BWG § 1 Abs 1 Z 7, § 98 Abs 1
Für eine konzessionspflichtige Tätigkeit kommt es nicht allein auf das Kriterium des Erwerbs für ein Privatvermögen an; vielmehr ist jenes der Gewerblichkeit bzw das Vorliegen einer Beteiligungsabsicht maßgeblich.