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Aufschiebende Wirkung vor dem VfGH; Tatbestandswirkung eines UVS-Strafbescheids wegen Marktmanipulation

JudikaturVfGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas RaschauerZFR 2010/71ZFR 2010, 126 Heft 3 v. 4.6.2010

VfGG § 85 Abs 2

BörseG §§ 14, 19

Einem rechtskräftigen UVS-Strafbescheid wegen Marktmanipulation kommt insofern Tatbestandswirkung zu, als dadurch die Zulassungsvoraussetzungen nach BörseG nicht mehr gegeben sind.

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