Aus Sicht der FMA können bestimmte Anreiz- und Vergütungssysteme beim Vertrieb von Anlageprodukten bei Mitarbeitern (insb Kundenberatern) Interessenkonflikte auslösen und der Verpflichtung, ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln (§ 38 WAG 2007), entgegenstehen. Das am 8. 12. 2009 veröffentlichte Rundschreiben der FMA1 richtet sich an Rechtsträger iSd § 15 WAG 2007 und erfasst Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen ("WPDLU"), Versicherungsunternehmen gem § 2 Abs 2 WAG 2007 und Kapitalanlagegesellschaften gem § 2 Abs 3 WAG 2007.