Das BMJ hat im Dezember 2009 einen Entwurf des neuen Verbraucherkreditgesetzes zur Umsetzung der neuen Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vorgelegt. Damit sind auch Änderungen und Anpassungen anderer Gesetze, wie des Bankwesengesetzes, der Gewerbeordnung, des Konsumentenschutzgesetzes, des Maklergesetzes, des ABGB ua vorgesehen. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen mit 1. 6. 2010 in Kraft treten. Die Frist des Begutachtungsverfahrens läuft bis zum 1. 2. 2010. Dieser Beitrag soll über die Hintergründe der neuen Richtlinie sowie insb über die neuen Regelungen in BWG und GewO Überblick verschaffen.