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Rundschreiben der FMA zum Risikoorientierten Ansatz zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

AktuellesFinanzmarkrtrechtBearbeiterin: Mag. Sabine SchatzlZFR 2010/48ZFR 2010, 86 Heft 2 v. 9.4.2010

Mit der Umsetzung der 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde die Praxis der Geldwäscheprävention unter anderem durch das Abstellen auf eine Risikoorientierung nachhaltig verändert. Neben der Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss eine Risikoanalyse durchgeführt und müssen in bestimmten Fällen risikobasierte und angemessene Maßnahmen implementiert werden.11Siehe hierzu Art 8 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zu Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (3. EU-Geldwäsche-Richtlinie) iVm Erwägungsgrund Nr. 10 und Nr. 22 der Richtlinie.

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