PSG § 15 Abs 2, Abs 3
1. Die Ratio der Unvereinbarkeitsbestimmungen von § 15 Abs 2 und Abs 3 PSG erfordert es, die Unvereinbarkeit auch auf Vertreter der Begünstigten zu erstrecken. Dies gilt jedenfalls für ein aufrechtes Vollmachtsverhältnis.
PSG § 15 Abs 2, Abs 3
1. Die Ratio der Unvereinbarkeitsbestimmungen von § 15 Abs 2 und Abs 3 PSG erfordert es, die Unvereinbarkeit auch auf Vertreter der Begünstigten zu erstrecken. Dies gilt jedenfalls für ein aufrechtes Vollmachtsverhältnis.