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Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes

AktuellesBankrechtBearbeiter: Dr. Bernd FletzbergerZFR 2009/155ZFR 2009, 248 Heft 6 v. 11.12.2009

Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreis- bzw Baukostenindex hat die FMA die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes BGBl II 2009/355 wie folgt geändert:

Der Höchstbetrag der Bauspardarlehenssumme, die von einem Bausparer insgesamt erlangt werden darf, wird von 150.000 € auf 180.000 € erhöht (§ 1 Abs 1 BSpG-VO).

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