Aufgrund der Entwicklung des Verbraucherpreis- bzw Baukostenindex hat die FMA die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bausparkassengesetzes BGBl II 2009/355 wie folgt geändert:
Der Höchstbetrag der Bauspardarlehenssumme, die von einem Bausparer insgesamt erlangt werden darf, wird von 150.000 € auf 180.000 € erhöht (§ 1 Abs 1 BSpG-VO).