Am 9. 10. 2009 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten veröffentlicht. Durch diese Neufassung der E-Geld-Richtlinie sollen die Bestimmungen über die Tätigkeit von E-Geld-Instituten an die Erfordernisse der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG angepasst und generell modernisiert werden. Die Richtlinie 2009/110/EG ist bis zum 30. 4. 2011 in nationales Recht umzusetzen und ersetzt die Richtlinie 2000/46/EG vollständig.