Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Ratingagenturen wurde am 16. 9. 2009 verabschiedet und am 17. 11. 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Diese Verordnung umfasst klar umrissene Ziele: Die Ausräumung von Interessenkonflikten, die Etablierung einer hohen Qualität von Ratings und Ratingmethoden sowie die Erhöhung der Transparenz der Ratingtätigkeit, was durch die Schaffung eines effizienten Registrierungs- und Aufsichtsrahmens unterstützt werden soll.